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Geschrieben von feensturm   
02.12.2006

'Merkblatt Kitesailing auf dem Urnersee' vom Amt für Strassen- und Schiffsverkehr des Kanton Uri

Kitezonenkarte vom Kanton Uri

Auflagen

• Das Fahren mit Drachensegelbrettern ist nur bei Tag und klarer Sicht, frühestens ab 08.00 Uhr und längstens bis 21.00 Uhr, gestattet.

• Das Fahren eines Drachensegelbrettes bedarf einer Haftpflichtversicherung von mindestens Fr. 750'000.--

• Das Fahren in der inneren Uferzone (150 Meter) ist verboten. Diese Zone darf nur zum Starten und Landen befahren werden, wobei der kürzeste Weg zu wählen ist.

• Die Vorschriften der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (BSV) sind strikte einzuhalten.

• In den Monaten November und Dezember ist das Fahren mit Drachensegelbrettern auf dem Urnersee verboten.

Auskunft erteilen

Herr Heinrich Meier, Seepolizei :: 041 874 53 25 ::

Herr Walter Zurfluh, Schiffsinspektor :: 041 875 28 20 ::

Altdorf, 12. Juli 2004

 
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