'Merkblatt Kitesailing auf dem Urnersee' vom Amt für Strassen- und Schiffsverkehr des Kanton Uri
Auflagen
• Das Fahren mit Drachensegelbrettern ist nur bei Tag und klarer Sicht, frühestens ab 08.00 Uhr und längstens bis 21.00 Uhr, gestattet.
• Das Fahren eines Drachensegelbrettes bedarf einer Haftpflichtversicherung von mindestens Fr. 750'000.--
• Das Fahren in der inneren Uferzone (150 Meter) ist verboten. Diese Zone darf nur zum Starten und Landen befahren werden, wobei der kürzeste Weg zu wählen ist.